Gewerbe anmelden in Koblenz
Gewerbeanmeldung Koblenz
Stand5. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Rheinland-Pfalz, 113.020 Einwohner
- Kosten
- 40 €
- Online möglich?
- Die Stadt nennt keinen Online-Weg
- Wo
- Gewerbeangelegenheiten und Gaststätten (Ordnungsamt), Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz
- Was mitbringen
- Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen
Hinweis der Stadt: Die Gewerbeanmeldung ist in Koblenz persönlich oder schriftlich per E-Mail oder Brief möglich.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Koblenz?
Die Stadt Koblenz nennt diese Gebühr:
- Natürliche Person
- 40 €
- Juristische Person
- 40 €
Die Stadt Koblenz berechnet für die Gewerbeanmeldung 40 Euro.
Quelle: Seite der Stadt Koblenz, Stand 5. Oktober 2026
Landesrecht Rheinland-Pfalz: landesweit fester Betrag (40 €). Regel für Rheinland-Pfalz
Gewerbe in Koblenz online anmelden
Die Stadt nennt auf ihrer Seite keinen Online-Weg.
Quelle: Seite der Stadt Koblenz
Gewerbeamt Koblenz
Gewerbeangelegenheiten und Gaststätten (Ordnungsamt)
Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz
Telefon: 0261 129-4456
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt.koblenz.de
Seite des Amts
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Die Stadt Koblenz nennt:
- Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
- Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung
- Bei Firmen im Handelsregister: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs
- Bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Nach der Anmeldung
-
Empfangsbescheinigung
Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.
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Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.
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IHK oder Handwerkskammer
Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Koblenz: IHK Koblenz bzw. Handwerkskammer Koblenz.
-
Berufsgenossenschaft
Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.
-
Später ändern oder beenden
Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Abmeldung in Koblenz.
Gewerbesteuer in Koblenz
440 % Hebesatz für 2026
Quelle: Steuern & Gebühren | Stadt Koblenz, Stand 5. Oktober 2026
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
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Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Koblenz
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Koblenz?
40 €. Die Stadt Koblenz berechnet für die Gewerbeanmeldung 40 Euro.
Wo melde ich in Koblenz ein Gewerbe an?
Gewerbeangelegenheiten und Gaststätten (Ordnungsamt), Ludwig-Erhard-Straße 2, 56073 Koblenz.
Welche Unterlagen brauche ich in Koblenz?
Die Stadt nennt: Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung; Bei Firmen im Handelsregister: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs; Bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister; Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Beiblatt Vertretungsberechtigte.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Koblenz?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Koblenz beträgt 440 % (für 2026, Quelle: Steuern & Gebühren | Stadt Koblenz).
Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?
Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Quelle und Stand
Hauptquelle: Gewerbe-Anmeldung | Stadt Koblenz, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden