Gewerbe anmelden in Flensburg

Gewerbeanmeldung Flensburg

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Schleswig-Holstein, 95.568 Einwohner

Kosten
30 € nach Landesrecht in Schleswig-Holstein; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO), Anlage Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 11.1.1 a)
Wo
Ordnungsverwaltung (Gewerberegister), Schleswiger Straße 66, 24941 Flensburg, Termin nötig
Was mitbringen
Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Identitätsnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass oder eine Meldebescheinigung und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Die Ordnungsverwaltung empfängt Besucher ausschließlich mit Terminvereinbarung.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Flensburg?

Die Stadt Flensburg nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag.

Quelle: Seite der Stadt Flensburg, Stand 5. Oktober 2026

Was das Landesrecht in Schleswig-Holstein vorgibt

30 € landesweit fester Betrag

In Schleswig-Holstein kostet die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung nach dem Allgemeinen Gebührentarif des Landes landesweit 30 Euro, egal ob manuell oder elektronisch. Nur bei erhöhtem Bearbeitungsaufwand kann die Gebühr nach Zeitaufwand berechnet werden.

Rechtsgrundlage: Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO), Anlage Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 11.1.1 a), Fassung 1. September 2026, Stand 5. Oktober 2026

Gewerbe in Flensburg online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Serviceportal Schleswig-Holstein.

Zur Online-Anmeldung

Bei vollständigen Unterlagen gibt es die Empfangsbescheinigung vor Ort sofort, bei schriftlicher oder Online-Anmeldung innerhalb von 3 Tagen.

Quelle: Seite der Stadt Flensburg

Gewerbeamt Flensburg

Ordnungsverwaltung (Gewerberegister)

Schleswiger Straße 66, 24941 Flensburg

Termin nötig
Telefon: 0461 85-3232
E-Mail: ordnungsverwaltung@flensburg.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Flensburg nennt:

  • Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass oder eine Meldebescheinigung
  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs
  • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Flensburg: IHK Flensburg bzw. Handwerkskammer Flensburg.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Flensburg, Abmeldung in Flensburg.

Gewerbesteuer in Flensburg

410 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Flensburg, gültig ab 01.01.2025, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Flensburg schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.659,25 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Kiel 68 km 450 %
Neumünster 87 km 410 %
Norderstedt 125 km 440 %
Lübeck 130 km 450 %
Bremerhaven 149 km 460 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Flensburg

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Flensburg?

Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Schleswig-Holstein kostet die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung nach dem Allgemeinen Gebührentarif des Landes landesweit 30 Euro, egal ob manuell oder elektronisch. Nur bei erhöhtem Bearbeitungsaufwand kann die Gebühr nach Zeitaufwand berechnet werden.

Kann ich mein Gewerbe in Flensburg online anmelden?

Ja. Ja, über Serviceportal Schleswig-Holstein.

Wo melde ich in Flensburg ein Gewerbe an?

Ordnungsverwaltung (Gewerberegister), Schleswiger Straße 66, 24941 Flensburg, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Flensburg?

Die Stadt nennt: Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Identitätsnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass oder eine Meldebescheinigung; bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs; bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister; bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Beiblatt Vertretungsberechtigte.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Flensburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Flensburg beträgt 410 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Flensburg, gültig ab 01.01.2025).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Stadt Flensburg, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden