Gewerbe anmelden in Lübeck

Gewerbeanmeldung Lübeck

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Schleswig-Holstein, 217.061 Einwohner

Kosten
30 € (natürliche Person)
Wo
Ordnungsamt, Bürgerservicebüro Innenstadt, Königstraße 55, 23552 Lübeck, Termin nötig
Was mitbringen
Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Identitätsnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass oder eine Meldebescheinigung und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Persönliche Anmeldung im Bürgerservicebüro nur mit vorheriger Online-Terminvereinbarung; die Stadt bittet vorrangig um die Online-Anmeldung. Eine Anmeldung per Fax ist nicht möglich.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lübeck?

Die Stadt Lübeck nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
30 €

Die Verwaltungsgebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 30 Euro. Bei Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) fallen 30 Euro je Gesellschafter an. Vor Ort ist nur Kartenzahlung möglich.

Quelle: Seite der Stadt Lübeck, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Schleswig-Holstein: landesweit fester Betrag (30 €). Regel für Schleswig-Holstein

Gewerbe in Lübeck online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über eGewerbe des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein.

Zur Online-Anmeldung

Bei vollständigen Unterlagen gibt es die Empfangsbescheinigung vor Ort sofort, bei schriftlicher oder Online-Anmeldung innerhalb von 3 Tagen.

Quelle: Seite der Stadt Lübeck

Gewerbeamt Lübeck

Ordnungsamt, Bürgerservicebüro Innenstadt

Königstraße 55, 23552 Lübeck

Termin nötig
Telefon: 0451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Lübeck nennt:

  • Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass oder eine Meldebescheinigung
  • bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs
  • bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Lübeck: IHK zu Lübeck bzw. Handwerkskammer Lübeck.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Lübeck, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Lübeck

450 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck (Lesefassung, Änderungssatzung vom 05.12.2024), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Lübeck schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.016,25 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Norderstedt 49 km 440 %
Neumünster 51 km 410 %
Schwerin 55 km 458 %
Kiel 62 km 450 %
Lüneburg 71 km 420 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Lübeck

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lübeck?

30 € (natürliche Person). Die Verwaltungsgebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 30 Euro. Bei Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) fallen 30 Euro je Gesellschafter an. Vor Ort ist nur Kartenzahlung möglich.

Kann ich mein Gewerbe in Lübeck online anmelden?

Ja. Ja, über eGewerbe des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein.

Wo melde ich in Lübeck ein Gewerbe an?

Ordnungsamt, Bürgerservicebüro Innenstadt, Königstraße 55, 23552 Lübeck, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Lübeck?

Die Stadt nennt: Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Identitätsnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass oder eine Meldebescheinigung; bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs; bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister; bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Beiblatt Vertretungsberechtigte.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lübeck?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lübeck beträgt 450 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck (Lesefassung, Änderungssatzung vom 05.12.2024)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Hansestadt Lübeck, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden