Gewerbe anmelden in Norderstedt

Gewerbeanmeldung Norderstedt

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Schleswig-Holstein, 83.196 Einwohner

Kosten
30 € (natürliche Person)
Wo
Gewerbeamt (Allgemeine Ordnungsaufgaben), Rathausallee 50, 22846 Norderstedt
Was mitbringen
Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung; Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie nicht Bürger eines EU-Staates sind und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Norderstedt hat einen Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen; der Gewerbesteuer-Hebesatz ist darin für beide Jahre auf 440 Prozent festgesetzt.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Norderstedt?

Die Stadt Norderstedt nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
30 €

Die Anmeldegebühr beträgt 30 Euro, bei Personengesellschaften wie GbR oder OHG je Person. Bei schriftlicher Anmeldung erhöht sich die Gebühr auf 33,50 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Norderstedt, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Schleswig-Holstein: landesweit fester Betrag (30 €). Regel für Schleswig-Holstein

Gewerbe in Norderstedt online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über eGewerbe des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Norderstedt

Gewerbeamt Norderstedt

Gewerbeamt (Allgemeine Ordnungsaufgaben)

Rathausallee 50, 22846 Norderstedt

E-Mail: gewerbeamt@norderstedt.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Norderstedt nennt:

  • Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung
  • Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie nicht Bürger eines EU-Staates sind
  • bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen: aktueller Registerauszug
  • bei ausländischen Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag und Registerauszug in deutscher Übersetzung
  • bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte, Ausnahmegenehmigung der Handwerkskammer oder Meisterbrief
  • bei erlaubnispflichtigen Betrieben (zum Beispiel Gaststätte, Makler): die Erlaubnis

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Norderstedt: IHK zu Lübeck bzw. Handwerkskammer Lübeck.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Norderstedt, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Norderstedt

440 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Norderstedt schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.927 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Neumünster 40 km 410 %
Lübeck 49 km 450 %
Lüneburg 58 km 420 %
Kiel 69 km 450 %
Schwerin 94 km 458 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Norderstedt

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Norderstedt?

30 € (natürliche Person). Die Anmeldegebühr beträgt 30 Euro, bei Personengesellschaften wie GbR oder OHG je Person. Bei schriftlicher Anmeldung erhöht sich die Gebühr auf 33,50 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Norderstedt online anmelden?

Ja. Ja, über eGewerbe des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein.

Wo melde ich in Norderstedt ein Gewerbe an?

Gewerbeamt (Allgemeine Ordnungsaufgaben), Rathausallee 50, 22846 Norderstedt.

Welche Unterlagen brauche ich in Norderstedt?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung; Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie nicht Bürger eines EU-Staates sind; bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragenen Firmen: aktueller Registerauszug; bei ausländischen Gesellschaften: Gesellschaftsvertrag und Registerauszug in deutscher Übersetzung; bei Handwerksbetrieben: Handwerkskarte, Ausnahmegenehmigung der Handwerkskammer oder Meisterbrief; bei erlaubnispflichtigen Betrieben (zum Beispiel Gaststätte, Makler): die Erlaubnis.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Norderstedt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Norderstedt beträgt 440 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Stadt Norderstedt, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden