Bundesland

Gewerbeanmeldung in Niedersachsen

Stand5. Oktober 2026

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Niedersachsen?

nach Zeitaufwand der Behörde

In Niedersachsen gibt es keinen landesweiten Festbetrag: Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes wird die Gewerbeanmeldung nach Zeitaufwand berechnet. Die Gemeinde rechnet je angefangene Viertelstunde einen Satz ab, der von der Laufbahngruppe der bearbeitenden Person abhängt (im allgemeinen Verwaltungsdienst 13,25 bis 24,75 Euro je Viertelstunde).

Rechtsgrundlage: Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Niedersachsen, Anlage 1 (Kostentarif) Nr. 40.1.2.1 i. V. m. § 1 Abs. 4, Fassung 16. Dezember 2025, weitere Quelle, Stand 5. Oktober 2026

Online-Anmeldung im Land

Serviceportal Niedersachsen (Online-Antrag über NAVO, je nach Gemeinde). Ob eine Stadt angeschlossen ist, steht auf ihrer Seite bei uns.

Städte in Niedersachsen

StadtGebührOnlineHebesatz
Braunschweig kein Betrag genannt ja 450 %
Oldenburg (Oldb) 30 € (natürliche Person) ja 439 %
Osnabrück kein Betrag genannt ja 440 %
Göttingen 43,50 € (natürliche Person) ja 430 %
Wolfsburg kein Betrag genannt ja 360 %
Salzgitter 48,75 € (natürliche Person) ja 440 %
Hildesheim 39,75 € (natürliche Person) ja 440 %
Delmenhorst kein Betrag genannt ja 435 %
Wilhelmshaven 34 € (natürliche Person) nein 420 %
Lüneburg kein Betrag genannt ja 420 %
Celle kein Betrag genannt ja 440 %

Gewerbe anmelden: Ablauf und Kosten aller Länder