Gewerbe anmelden in Braunschweig

Gewerbeanmeldung Braunschweig

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Niedersachsen, 252.811 Einwohner

Kosten
Die Stadt nennt keinen festen Betrag
Online möglich?
Ja, über Serviceportal der Stadt Braunschweig Anmeldung mit: Konto im Serviceportal der Stadt (Servicekonto Niedersachsen mit Online-Ausweisfunktion)
Wo
Allgemeine Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt), Richard-Wagner-Straße 1, 38106 Braunschweig
Was mitbringen
Personalausweis (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass); Bei juristischen Personen oder im Handelsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Handelsregisterauszug

Hinweis der Stadt: Die An-, Um- und Abmeldung ist seit 2022 vollständig elektronisch möglich, die Gebühr kann dabei online bezahlt werden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Braunschweig?

Die Stadt Braunschweig nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag. Sie schreibt:

Die Stadt Braunschweig berechnet die Gebühr für die Gewerbeanmeldung nach Zeitaufwand und nennt keinen festen Betrag.

Quelle: Seite der Stadt Braunschweig, Stand 5. Oktober 2026

Was das Landesrecht in Niedersachsen vorgibt

In Niedersachsen gibt es keinen landesweiten Festbetrag: Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes wird die Gewerbeanmeldung nach Zeitaufwand berechnet. Die Gemeinde rechnet je angefangene Viertelstunde einen Satz ab, der von der Laufbahngruppe der bearbeitenden Person abhängt (im allgemeinen Verwaltungsdienst 13,25 bis 24,75 Euro je Viertelstunde).

Rechtsgrundlage: Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Niedersachsen, Anlage 1 (Kostentarif) Nr. 40.1.2.1 i. V. m. § 1 Abs. 4, Fassung 16. Dezember 2025, Stand 5. Oktober 2026

Gewerbe in Braunschweig online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Serviceportal der Stadt Braunschweig. Zum Anmelden: Konto im Serviceportal der Stadt (Servicekonto Niedersachsen mit Online-Ausweisfunktion).

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Braunschweig

Gewerbeamt Braunschweig

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt)

Richard-Wagner-Straße 1, 38106 Braunschweig

Telefon: 0531 4701
E-Mail: gewerbe.ordnung@braunschweig.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Braunschweig nennt:

  • Personalausweis (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass)
  • Bei juristischen Personen oder im Handelsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Handelsregisterauszug

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Braunschweig: IHK Braunschweig bzw. Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Braunschweig, Abmeldung in Braunschweig.

Gewerbesteuer in Braunschweig

450 % Hebesatz für 2026

Quelle: Erste Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Stadt Braunschweig vom 5. November 2024, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Braunschweig schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.016,25 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Salzgitter 18 km 440 %
Wolfsburg 25 km 360 %
Hildesheim 41 km 440 %
Celle 50 km 440 %
Magdeburg 77 km 450 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Braunschweig

Kann ich mein Gewerbe in Braunschweig online anmelden?

Ja. Ja, über Serviceportal der Stadt Braunschweig. Anmeldung: Konto im Serviceportal der Stadt (Servicekonto Niedersachsen mit Online-Ausweisfunktion).

Wo melde ich in Braunschweig ein Gewerbe an?

Allgemeine Gewerbeangelegenheiten (Ordnungsamt), Richard-Wagner-Straße 1, 38106 Braunschweig.

Welche Unterlagen brauche ich in Braunschweig?

Die Stadt nennt: Personalausweis (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass); Bei juristischen Personen oder im Handelsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Handelsregisterauszug.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Braunschweig?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Braunschweig beträgt 450 % (für 2026, Quelle: Erste Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Stadt Braunschweig vom 5. November 2024).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe, Anmeldung | Stadt Braunschweig, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden