Gewerbe anmelden in Oldenburg (Oldb)
Gewerbeanmeldung Oldenburg (Oldb)
Stand5. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Niedersachsen, 177.055 Einwohner
- Kosten
- 30 € (natürliche Person)
- Online möglich?
- Ja, über Serviceportal Stadt Oldenburg
- Wo
- Fachdienst Sicherheit und Ordnung (Gewerbeangelegenheiten), Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg
- Was mitbringen
- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbe-Anmeldung (Beiblatt nur für weitere Geschäftsführer); Personalausweis oder Reisepass (bei Wohnsitz außerhalb Oldenburgs zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung) und 6 weitereAlle Unterlagen ansehen
Hinweis der Stadt: Die Anmeldung ist online, persönlich, per Post, per E-Mail oder per Fax möglich. Eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung kostet 15 Euro.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Oldenburg (Oldb)?
Die Stadt Oldenburg (Oldb) nennt diese Gebühr:
- Natürliche Person
- 30 €
Die Stadt Oldenburg nennt 30 Euro für eine Gewerbeanmeldung. Vor Ort wird mit EC-Karte oder bar bezahlt, bei schriftlicher Anmeldung kommt eine Rechnung.
Quelle: Seite der Stadt Oldenburg (Oldb), Stand 5. Oktober 2026
Landesrecht Niedersachsen: nach Zeitaufwand der Behörde. Regel für Niedersachsen
Gewerbe in Oldenburg (Oldb) online anmelden
Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Serviceportal Stadt Oldenburg.
Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung wird nach abschließender Bearbeitung zugeschickt.
Quelle: Seite der Stadt Oldenburg (Oldb)
Gewerbeamt Oldenburg (Oldb)
Fachdienst Sicherheit und Ordnung (Gewerbeangelegenheiten)
Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg
Telefon: 0441 235-2612
E-Mail: gewerbe@stadt-oldenburg.de
Seite des Amts
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Die Stadt Oldenburg (Oldb) nennt:
- Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbe-Anmeldung (Beiblatt nur für weitere Geschäftsführer)
- Personalausweis oder Reisepass (bei Wohnsitz außerhalb Oldenburgs zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
- Bei Staatsangehörigen außerhalb der EU: gültige Aufenthaltserlaubnis, die selbständige Tätigkeit gestattet, zusammen mit dem Pass
- Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis von Vollmachtgeber und bevollmächtigter Person
- Bei Minderjährigen: Genehmigung des Familiengerichts
- Bei eingetragenen Firmen: aktueller Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
- Bei GmbH oder UG in Gründung: Abschrift des Gesellschaftsvertrags und Nachweis des Notars über die Weiterleitung an das Amtsgericht
- Erforderliche Erlaubnisse wie Handwerkskarte, Erlaubnis nach § 34 GewO oder Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Nach der Anmeldung
-
Empfangsbescheinigung
Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.
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Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.
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IHK oder Handwerkskammer
Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Oldenburg (Oldb): Oldenburgische IHK bzw. Handwerkskammer Oldenburg.
-
Berufsgenossenschaft
Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.
-
Später ändern oder beenden
Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Oldenburg (Oldb), Abmeldung in Oldenburg (Oldb).
Gewerbesteuer in Oldenburg (Oldb)
439 % Hebesatz für 2026
Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) für das Haushaltsjahr 2026, § 5, Stand 5. Oktober 2026
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
Städte in der Nähe
| Stadt | Entfernung | Hebesatz |
|---|---|---|
| Delmenhorst | 30 km | 435 % |
| Wilhelmshaven | 43 km | 420 % |
| Bremerhaven | 51 km | 460 % |
| Osnabrück | 97 km | 440 % |
| Minden | 106 km | 460 % |
Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Oldenburg (Oldb)
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Oldenburg (Oldb)?
30 € (natürliche Person). Die Stadt Oldenburg nennt 30 Euro für eine Gewerbeanmeldung. Vor Ort wird mit EC-Karte oder bar bezahlt, bei schriftlicher Anmeldung kommt eine Rechnung.
Kann ich mein Gewerbe in Oldenburg (Oldb) online anmelden?
Ja. Ja, über Serviceportal Stadt Oldenburg.
Wo melde ich in Oldenburg (Oldb) ein Gewerbe an?
Fachdienst Sicherheit und Ordnung (Gewerbeangelegenheiten), Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg.
Welche Unterlagen brauche ich in Oldenburg (Oldb)?
Die Stadt nennt: Vollständig ausgefülltes Formular Gewerbe-Anmeldung (Beiblatt nur für weitere Geschäftsführer); Personalausweis oder Reisepass (bei Wohnsitz außerhalb Oldenburgs zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung); Bei Staatsangehörigen außerhalb der EU: gültige Aufenthaltserlaubnis, die selbständige Tätigkeit gestattet, zusammen mit dem Pass; Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis von Vollmachtgeber und bevollmächtigter Person; Bei Minderjährigen: Genehmigung des Familiengerichts; Bei eingetragenen Firmen: aktueller Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister; Bei GmbH oder UG in Gründung: Abschrift des Gesellschaftsvertrags und Nachweis des Notars über die Weiterleitung an das Amtsgericht; Erforderliche Erlaubnisse wie Handwerkskarte, Erlaubnis nach § 34 GewO oder Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oldenburg (Oldb)?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oldenburg (Oldb) beträgt 439 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) für das Haushaltsjahr 2026, § 5).
Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?
Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Quelle und Stand
Hauptquelle: Gewerbe Anmeldung | Serviceportal Stadt Oldenburg, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden