Gewerbe anmelden in Ravensburg

Gewerbeanmeldung Ravensburg

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Baden-Württemberg, 50.549 Einwohner

Kosten
35 €
Wo
Ordnungsamt, Abteilung Ortspolizeibehörde, Seestraße 32, 88214 Ravensburg
Was mitbringen
Personalausweis; Bei Eintrag im Handelsregister: Handelsregisterauszug und 2 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Gewerbeanmeldung, Ummeldung und Abmeldung sind in Ravensburg online über service-bw oder per Formular per E-Mail, Post oder Fax möglich.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ravensburg?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Ravensburg:

Natürliche Person
35 €
Juristische Person
35 €

Ravensburg berechnet für die Gewerbeanmeldung 35 Euro, ebenso für Ummeldung und Abmeldung. Die Bestätigung kommt mit der Gebührenrechnung per Post.

Quelle: Seite der Stadt Ravensburg, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Baden-Württemberg: jede Gemeinde legt die Gebühr selbst fest. Regel für Baden-Württemberg

Gewerbe in Ravensburg online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über service-bw, Onlineantrag Gewerbe anmelden der Stadt Ravensburg.

Zur Online-Anmeldung

Die Bestätigung der Gewerbemeldung kommt innerhalb weniger Tage mit der Gebührenrechnung per Post. Bearbeitet wird erst, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Quelle: Seite der Stadt Ravensburg

Gewerbeamt Ravensburg

Ordnungsamt, Abteilung Ortspolizeibehörde

Seestraße 32, 88214 Ravensburg

Telefon: 0751 82-2176
E-Mail: gewerbe@ravensburg.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Ravensburg nennt:

  • Personalausweis
  • Bei Eintrag im Handelsregister: Handelsregisterauszug
  • Bei bestimmten Branchen (zum Beispiel An- und Verkauf hochwertiger Waren, Gebrauchtwaren, Detekteien, Reisebüros, Schlüsseldienste): Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bei handwerklichen Tätigkeiten: Handwerkskarte oder schriftliche Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragungsfreiheit

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Ravensburg: IHK Bodensee-Oberschwaben bzw. Handwerkskammer Ulm.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Ravensburg

390 % Hebesatz für 2026

Quelle: Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Ravensburg (Hebesatzsatzung vom 25.11.2024), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Ravensburg schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.480,75 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Friedrichshafen 18 km 350 %
Konstanz 35 km 410 %
Kempten (Allgäu) 53 km 387 %
Neu-Ulm 73 km 360 %
Ulm 74 km 360 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Ravensburg

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ravensburg?

35 €. Ravensburg berechnet für die Gewerbeanmeldung 35 Euro, ebenso für Ummeldung und Abmeldung. Die Bestätigung kommt mit der Gebührenrechnung per Post.

Kann ich mein Gewerbe in Ravensburg online anmelden?

Ja. Ja, über service-bw, Onlineantrag Gewerbe anmelden der Stadt Ravensburg.

Wo melde ich in Ravensburg ein Gewerbe an?

Ordnungsamt, Abteilung Ortspolizeibehörde, Seestraße 32, 88214 Ravensburg.

Welche Unterlagen brauche ich in Ravensburg?

Die Stadt nennt: Personalausweis; Bei Eintrag im Handelsregister: Handelsregisterauszug; Bei bestimmten Branchen (zum Beispiel An- und Verkauf hochwertiger Waren, Gebrauchtwaren, Detekteien, Reisebüros, Schlüsseldienste): Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Bei handwerklichen Tätigkeiten: Handwerkskarte oder schriftliche Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragungsfreiheit.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ravensburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ravensburg beträgt 390 % (für 2026, Quelle: Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadt Ravensburg (Hebesatzsatzung vom 25.11.2024)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden, ummelden, abmelden | Stadt Ravensburg, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden