Gewerbe anmelden in Rastatt

Gewerbeanmeldung Rastatt

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Baden-Württemberg, 50.753 Einwohner

Kosten
30 €
Wo
Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten (Fachbereich Sicherheit und Ordnung), Kaiserstraße 48a, 76437 Rastatt, Termin nötig
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; Bei elektronischer Anmeldung auch elektronische Identifizierung, zum Beispiel Online-Ausweis und 1 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Rastatt bietet neben dem Formular der Stadt auch den Onlineantrag über service-bw an. Eine vereinfachte Online-Neugründung über Komm.ONE gibt es derzeit nur für Einzelunternehmen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Rastatt?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Rastatt:

Natürliche Person
30 €
Juristische Person
30 €

Nach dem Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rastatt (in Kraft seit 1. Dezember 2020) kostet die Gewerbemeldebestätigung 30 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Rastatt, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Baden-Württemberg: jede Gemeinde legt die Gebühr selbst fest. Regel für Baden-Württemberg

Gewerbe in Rastatt online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbeanmeldung der Stadt Rastatt (Form-Solutions).

Zur Online-Anmeldung

Die Stadt weist darauf hin, dass die Bearbeitung im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten erfolgt und länger als die üblichen drei Tage dauern kann.

Quelle: Seite der Stadt Rastatt

Gewerbeamt Rastatt

Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten (Fachbereich Sicherheit und Ordnung)

Kaiserstraße 48a, 76437 Rastatt

Termin nötig
Telefon: 07222 972-7288
E-Mail: ordnungsangelegenheiten@rastatt.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Rastatt nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei elektronischer Anmeldung auch elektronische Identifizierung, zum Beispiel Online-Ausweis
  • Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Rastatt: IHK Karlsruhe bzw. Handwerkskammer Karlsruhe.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Rastatt, Abmeldung in Rastatt.

Gewerbesteuer in Rastatt

400 % Hebesatz für 2026

Quelle: Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Gemeinderat 09.12.2024, gültig ab 01.01.2025), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Rastatt schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.570 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Baden-Baden 11 km 435 %
Karlsruhe 22 km 450 %
Pforzheim 37 km 435 %
Offenburg 47 km 435 %
Neustadt an der Weinstraße 55 km 415 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Rastatt

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Rastatt?

30 €. Nach dem Gebührenverzeichnis zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rastatt (in Kraft seit 1. Dezember 2020) kostet die Gewerbemeldebestätigung 30 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Rastatt online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbeanmeldung der Stadt Rastatt (Form-Solutions).

Wo melde ich in Rastatt ein Gewerbe an?

Kundenbereich Ordnungsangelegenheiten (Fachbereich Sicherheit und Ordnung), Kaiserstraße 48a, 76437 Rastatt, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Rastatt?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; Bei elektronischer Anmeldung auch elektronische Identifizierung, zum Beispiel Online-Ausweis; Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rastatt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rastatt beträgt 400 % (für 2026, Quelle: Satzung der Stadt Rastatt über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Gemeinderat 09.12.2024, gültig ab 01.01.2025)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Stadt Rastatt, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden