Gewerbe anmelden in Lörrach

Gewerbeanmeldung Lörrach

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Baden-Württemberg, 51.274 Einwohner

Kosten
15 € bis 200 €
Wo
Aufgabenbereich Gewerbe / Gaststätten (Fachbereich Bürgerservice und Öffentliche Sicherheit), Rathaus, Luisenstraße 16, 79539 Lörrach, Termin nötig
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; Bei elektronischer Anmeldung auch elektronische Identifizierung, zum Beispiel Online-Ausweis und 2 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Vor Ort nur mit vorheriger Terminvereinbarung, Termine lassen sich online über das Terminportal der Stadt buchen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lörrach?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Lörrach:

15 € bis 200 €

Lörrach legt die Gebühr für die Empfangsbescheinigung einer Gewerbeanzeige in seiner Gebührensatzung für das Gaststätten- und Gewerberecht als Rahmen von 15 bis 200 Euro fest. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.

Quelle: Seite der Stadt Lörrach, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Baden-Württemberg: jede Gemeinde legt die Gebühr selbst fest. Regel für Baden-Württemberg

Gewerbe in Lörrach online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbeanmeldung der Stadt Lörrach (Form-Solutions).

Zur Online-Anmeldung

Bearbeitung innerhalb von drei Tagen, wenn das Formular vollständig und korrekt ausgefüllt ist und alle Unterlagen vorliegen.

Quelle: Seite der Stadt Lörrach

Gewerbeamt Lörrach

Aufgabenbereich Gewerbe / Gaststätten (Fachbereich Bürgerservice und Öffentliche Sicherheit)

Rathaus, Luisenstraße 16, 79539 Lörrach

Termin nötig
E-Mail: gewerbe@loerrach.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Lörrach nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei elektronischer Anmeldung auch elektronische Identifizierung, zum Beispiel Online-Ausweis
  • Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug
  • Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1), bei weiteren gesetzlichen Vertretern das Beiblatt

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Lörrach: IHK Hochrhein-Bodensee bzw. Handwerkskammer Freiburg.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Lörrach, Abmeldung in Lörrach.

Gewerbesteuer in Lörrach

400 % Hebesatz für 2026

Quelle: Gewerbesteuerhebesatzsatzung der Stadt Lörrach (Gemeinderat 20.11.2025, gilt ab 2026), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Lörrach schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.570 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Freiburg im Breisgau 45 km 430 %
Villingen-Schwenningen 78 km 390 %
Lahr/Schwarzwald 82 km 420 %
Offenburg 98 km 435 %
Konstanz 114 km 410 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Lörrach

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lörrach?

15 € bis 200 €. Lörrach legt die Gebühr für die Empfangsbescheinigung einer Gewerbeanzeige in seiner Gebührensatzung für das Gaststätten- und Gewerberecht als Rahmen von 15 bis 200 Euro fest. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Einzelfall.

Kann ich mein Gewerbe in Lörrach online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbeanmeldung der Stadt Lörrach (Form-Solutions).

Wo melde ich in Lörrach ein Gewerbe an?

Aufgabenbereich Gewerbe / Gaststätten (Fachbereich Bürgerservice und Öffentliche Sicherheit), Rathaus, Luisenstraße 16, 79539 Lörrach, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Lörrach?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; Bei elektronischer Anmeldung auch elektronische Identifizierung, zum Beispiel Online-Ausweis; Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug; Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1), bei weiteren gesetzlichen Vertretern das Beiblatt.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lörrach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lörrach beträgt 400 % (für 2026, Quelle: Gewerbesteuerhebesatzsatzung der Stadt Lörrach (Gemeinderat 20.11.2025, gilt ab 2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Stadt Lörrach, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden