Gewerbe anmelden in Lahr/Schwarzwald

Gewerbeanmeldung Lahr/Schwarzwald

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Baden-Württemberg, 51.208 Einwohner

Kosten
18,50 € bis 74 €
Wo
Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schillerstraße 16, 77933 Lahr
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; Bei elektronischer Anmeldung auch elektronische Identifizierung, zum Beispiel Online-Ausweis und 2 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Lahr bietet Gewerbemeldungen auch im Virtuellen Rathaus per Video-Termin an, ohne Besuch im Rathaus.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lahr/Schwarzwald?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Lahr/Schwarzwald:

18,50 € bis 74 €

Nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Lahr (in Kraft seit 1. Januar 2026) kostet die Empfangsbescheinigung für eine Gewerbeanzeige 18,50 bis 74 Euro. Die Satzung legt dafür einen Gebührenrahmen fest, keinen festen Betrag.

Quelle: Seite der Stadt Lahr/Schwarzwald, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Baden-Württemberg: jede Gemeinde legt die Gebühr selbst fest. Regel für Baden-Württemberg

Gewerbe in Lahr/Schwarzwald online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbeanmeldung (Komm.ONE).

Zur Online-Anmeldung

Im Virtuellen Rathaus der Stadt Lahr ist die Gewerbemeldung auch per Video-Termin möglich: Sie weisen sich mit dem Lichtbildausweis vor der Kamera aus, zahlen mit PayPal oder Kreditkarte und erhalten die Dokumente noch während der Sitzung zum Download.

Quelle: Seite der Stadt Lahr/Schwarzwald

Gewerbeamt Lahr/Schwarzwald

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Schillerstraße 16, 77933 Lahr

Telefon: 07821 910-0321
E-Mail: sicherheit.ordnung@lahr.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Lahr/Schwarzwald nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Bei elektronischer Anmeldung auch elektronische Identifizierung, zum Beispiel Online-Ausweis
  • Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug
  • Bei persönlicher oder schriftlicher Anmeldung: unterschriebenes Formular GewA 1

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Lahr/Schwarzwald: IHK Südlicher Oberrhein bzw. Handwerkskammer Freiburg.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Lahr/Schwarzwald, Abmeldung in Lahr/Schwarzwald.

Gewerbesteuer in Lahr/Schwarzwald

420 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Lahr vom 19.11.2024 (Gemeinderat 18.11.2024, gilt ab 2026), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Lahr/Schwarzwald schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.748,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Offenburg 15 km 435 %
Freiburg im Breisgau 38 km 430 %
Villingen-Schwenningen 53 km 390 %
Baden-Baden 54 km 435 %
Rastatt 63 km 400 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Lahr/Schwarzwald

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lahr/Schwarzwald?

18,50 € bis 74 €. Nach der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Lahr (in Kraft seit 1. Januar 2026) kostet die Empfangsbescheinigung für eine Gewerbeanzeige 18,50 bis 74 Euro. Die Satzung legt dafür einen Gebührenrahmen fest, keinen festen Betrag.

Kann ich mein Gewerbe in Lahr/Schwarzwald online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbeanmeldung (Komm.ONE).

Wo melde ich in Lahr/Schwarzwald ein Gewerbe an?

Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schillerstraße 16, 77933 Lahr.

Welche Unterlagen brauche ich in Lahr/Schwarzwald?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; Bei elektronischer Anmeldung auch elektronische Identifizierung, zum Beispiel Online-Ausweis; Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug; Bei persönlicher oder schriftlicher Anmeldung: unterschriebenes Formular GewA 1.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lahr/Schwarzwald?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lahr/Schwarzwald beträgt 420 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Lahr vom 19.11.2024 (Gemeinderat 18.11.2024, gilt ab 2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden / Gewerbeanmeldung | Stadt Lahr, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden