Gewerbe anmelden in Ahlen

Gewerbeanmeldung Ahlen

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 52.387 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Gewerbemeldestelle (Gruppe 1.2, Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe), Westenmauer 10, 59227 Ahlen
Was mitbringen
Vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung; Personalausweis und 5 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: In Ahlen können Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per E-Mail an gewerbe@stadt.ahlen.de schicken, mit Kopie oder Foto des Ausweises. Persönlich geht es zu den allgemeinen Sprechzeiten der Verwaltung.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ahlen?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Ahlen:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Ahlen nennt für die Gewerbeanmeldung 26 Euro bei natürlichen und 33 Euro bei juristischen Personen, dazu 13 Euro je weiterem gesetzlichen Vertreter. Die Ummeldung kostet genauso viel, die Abmeldung ist kostenfrei.

Quelle: Seite der Stadt Ahlen, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Ahlen online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Ahlen

Gewerbeamt Ahlen

Gewerbemeldestelle (Gruppe 1.2, Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe)

Westenmauer 10, 59227 Ahlen

Telefon: 02382 59-457
E-Mail: gewerbe@stadt.ahlen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Ahlen nennt:

  • Vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis
  • Falls nötig: Handwerkskarte oder Vollmacht
  • Bei einer GmbH in Gründung: Gesellschaftsvertrag
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Angaben zur Geschäftsführung und Handelsregisterauszug
  • Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bei Personen aus dem Ausland: gültige Aufenthaltserlaubnis, die die selbstständige Tätigkeit erlaubt

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Ahlen: IHK Nord Westfalen bzw. Handwerkskammer Münster.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Ahlen

445 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Ahlen vom 30.10.2025 (gilt für das Haushaltsjahr 2026), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Ahlen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.971,63 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Hamm 11 km 465 %
Münster 29 km 460 %
Unna 29 km 528 %
Lünen 30 km 520 %
Lippstadt 33 km 450 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Ahlen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ahlen?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Ahlen nennt für die Gewerbeanmeldung 26 Euro bei natürlichen und 33 Euro bei juristischen Personen, dazu 13 Euro je weiterem gesetzlichen Vertreter. Die Ummeldung kostet genauso viel, die Abmeldung ist kostenfrei.

Kann ich mein Gewerbe in Ahlen online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Ahlen ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle (Gruppe 1.2, Recht, Ordnung und Zentrale Vergabe), Westenmauer 10, 59227 Ahlen.

Welche Unterlagen brauche ich in Ahlen?

Die Stadt nennt: Vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung; Personalausweis; Falls nötig: Handwerkskarte oder Vollmacht; Bei einer GmbH in Gründung: Gesellschaftsvertrag; Bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften: Angaben zur Geschäftsführung und Handelsregisterauszug; Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; Bei Personen aus dem Ausland: gültige Aufenthaltserlaubnis, die die selbstständige Tätigkeit erlaubt.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ahlen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ahlen beträgt 445 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Ahlen vom 30.10.2025 (gilt für das Haushaltsjahr 2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbean-, -um- und -abmeldungen | Serviceportal Stadt Ahlen, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden