Gewerbe anmelden in Lünen

Gewerbeanmeldung Lünen

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 85.844 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Ordnungsangelegenheiten (Ordnungsamt), Technisches Rathaus, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen
Was mitbringen
Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel sowie Meldebescheinigung; Aktueller Handelsregisterauszug (eingetragene Betriebe) und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lünen?

Die Stadt Lünen nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen, 33 Euro für juristische Personen und 13 Euro für jeden weiteren Geschäftsführer.

Quelle: Seite der Stadt Lünen, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Lünen online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Die Anmeldung wird innerhalb von zwei Wochen nach Eingang aller Unterlagen bearbeitet.

Quelle: Seite der Stadt Lünen

Gewerbeamt Lünen

Ordnungsangelegenheiten (Ordnungsamt), Technisches Rathaus

Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen

E-Mail: ordnungsamt@luenen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Lünen nennt:

  • Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel sowie Meldebescheinigung
  • Aktueller Handelsregisterauszug (eingetragene Betriebe)
  • Erlaubnis (erlaubnispflichtige Gewerbe)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnis (überwachungspflichtige Gewerbe)
  • Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerksbetriebe)

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Lünen: IHK zu Dortmund bzw. Handwerkskammer Dortmund.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Lünen, Abmeldung in Lünen.

Gewerbesteuer in Lünen

520 % Hebesatz für 2026

Quelle: Satzung über die Steuerhebesätze der Stadt Lünen (Lesefassung, 1. Änderungssatzung vom 18.12.2025), Stand 5. Oktober 2026

geplant, noch nicht beschlossen

Geplant, noch nicht beschlossen: Nach einem Entwurf soll der Hebesatz in Lünen ab 1. Januar 2027 auf 540 % steigen. Das ist noch keine geltende Regel.

Laut Haushaltssatzung 2026/2027 plant die Stadt Lünen, den Gewerbesteuer-Hebesatz ab 2027 von 520 auf 540 Prozent anzuheben. Die verbindliche Hebesatzsatzung soll im 4. Quartal 2026 beschlossen werden.

Quelle: Entwurf

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Lünen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.641 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Castrop-Rauxel 16 km 500 %
Hamm 21 km 465 %
Herne 22 km 500 %
Recklinghausen 23 km 520 %
Witten 23 km 520 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Lünen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lünen?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen, 33 Euro für juristische Personen und 13 Euro für jeden weiteren Geschäftsführer.

Kann ich mein Gewerbe in Lünen online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Lünen ein Gewerbe an?

Ordnungsangelegenheiten (Ordnungsamt), Technisches Rathaus, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen.

Welche Unterlagen brauche ich in Lünen?

Die Stadt nennt: Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel sowie Meldebescheinigung; Aktueller Handelsregisterauszug (eingetragene Betriebe); Erlaubnis (erlaubnispflichtige Gewerbe); Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnis (überwachungspflichtige Gewerbe); Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerksbetriebe).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lünen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lünen beträgt 520 % (für 2026, Quelle: Satzung über die Steuerhebesätze der Stadt Lünen (Lesefassung, 1. Änderungssatzung vom 18.12.2025)). Geplant, noch nicht beschlossen: Nach einem Entwurf soll der Hebesatz in Lünen ab 1. Januar 2027 auf 540 % steigen. Das ist noch keine geltende Regel.

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Serviceportal Stadt Lünen, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden