Gewerbe anmelden in Minden

Gewerbeanmeldung Minden

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 83.598 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Gewerbemeldestelle (Ordnungsbehörde, Allgemeine Sicherheit und Ordnung), Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, Termin nötig
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass (Kopie, Vorder- und Rückseite); EU-Bürger: Nationalpass und aktuelle Meldebescheinigung und 5 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Minden nimmt Gewerbemeldungen vorrangig über den eigenen Online-Antrag an. Termine vor Ort gibt es derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Vereinbarung.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Minden?

Die Stadt Minden nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Die Stadt Minden nennt 26 Euro für natürliche Personen und Gesellschafter von Personengesellschaften, 33 Euro für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter und 13 Euro für jeden weiteren Vertreter. Eine Zweitschrift kostet 15 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Minden, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Minden online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Antrag Gewerbemeldung der Stadt Minden.

Zur Online-Anmeldung

Die Bestätigung der Gewerbemeldung kommt nach der Prüfung per Post, ein Versand per E-Mail ist derzeit nicht möglich.

Quelle: Seite der Stadt Minden

Gewerbeamt Minden

Gewerbemeldestelle (Ordnungsbehörde, Allgemeine Sicherheit und Ordnung)

Kleiner Domhof 17, 32423 Minden

Termin nötig
Telefon: 0571 89-5194
E-Mail: gewerbemeldestelle@minden.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Minden nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie, Vorder- und Rückseite)
  • EU-Bürger: Nationalpass und aktuelle Meldebescheinigung
  • Nicht-EU-Bürger: elektronischer Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person
  • Handwerksbetriebe: Handwerkskarte, falls vorhanden
  • Juristische Personen: Ausweise aller Geschäftsführenden und Registerauszug
  • Firmen in Gründung: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag und Nachweis der Anmeldung zum Handelsregister

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Minden: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld bzw. Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Minden, Abmeldung in Minden.

Gewerbesteuer in Minden

460 % Hebesatz für 2026

Quelle: Realsteuerhebesatz-Satzung der Stadt Minden vom 31.03.2026, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Minden schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.105,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Herford 25 km 443 %
Detmold 39 km 468 %
Bielefeld 39 km 480 %
Gütersloh 56 km 463 %
Osnabrück 59 km 440 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Minden

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Minden?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Die Stadt Minden nennt 26 Euro für natürliche Personen und Gesellschafter von Personengesellschaften, 33 Euro für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter und 13 Euro für jeden weiteren Vertreter. Eine Zweitschrift kostet 15 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Minden online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Antrag Gewerbemeldung der Stadt Minden.

Wo melde ich in Minden ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle (Ordnungsbehörde, Allgemeine Sicherheit und Ordnung), Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Minden?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass (Kopie, Vorder- und Rückseite); EU-Bürger: Nationalpass und aktuelle Meldebescheinigung; Nicht-EU-Bürger: elektronischer Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt; Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person; Handwerksbetriebe: Handwerkskarte, falls vorhanden; Juristische Personen: Ausweise aller Geschäftsführenden und Registerauszug; Firmen in Gründung: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag und Nachweis der Anmeldung zum Handelsregister.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Minden?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Minden beträgt 460 % (für 2026, Quelle: Realsteuerhebesatz-Satzung der Stadt Minden vom 31.03.2026).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Stadt Minden, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden