Gewerbe anmelden in Kleve
Gewerbeanmeldung Kleve
Stand18. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Nordrhein-Westfalen, 53.094 Einwohner
- Kosten
- 26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
- Online möglich?
- Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW
- Wo
- Gewerbemeldestelle (Fachbereich 32, Abteilung Ordnung und Gewerbe), Minoritenplatz 1, 47533 Kleve
- Was mitbringen
- Die Stadt listet keine Unterlagen; üblich sind Ausweis und das Anmeldeformular
Hinweis der Stadt: Die Gewerbeanmeldung ist in Kleve auch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW möglich, die Stadt verlinkt den Online-Antrag direkt.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Kleve?
Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Kleve:
- Natürliche Person
- 26 €
- Juristische Person
- 33 €
Kleve nennt 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften und 33 Euro für juristische Personen. Jeder weitere gesetzliche Vertreter kostet 13 Euro, eine Zweitschrift 15 Euro.
Quelle: Seite der Stadt Kleve, Stand 18. Oktober 2026
Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen
Gewerbe in Kleve online anmelden
Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Quelle: Seite der Stadt Kleve
Gewerbeamt Kleve
Gewerbemeldestelle (Fachbereich 32, Abteilung Ordnung und Gewerbe)
Minoritenplatz 1, 47533 Kleve
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Die Stadt listet keine Unterlagen auf. Üblich sind ein gültiger Ausweis und das ausgefüllte Formular; für erlaubnispflichtige Gewerbe kommt die Erlaubnis dazu. Fragen Sie im Zweifel beim Gewerbeamt nach.
Nach der Anmeldung
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Empfangsbescheinigung
Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.
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Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.
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IHK oder Handwerkskammer
Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Kleve: Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve bzw. Handwerkskammer Düsseldorf.
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Berufsgenossenschaft
Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.
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Später ändern oder beenden
Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Kleve, Abmeldung in Kleve.
Gewerbesteuer in Kleve
421 % Hebesatz für 2026
Quelle: Gewerbesteuer | Stadt Kleve (aktueller Hebesatz 421 v.H.), bestätigt durch Entwurf Haushaltsplan 2026 Band 1, § 6, Stand 18. Oktober 2026
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
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Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Kleve
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Kleve?
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Kleve nennt 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften und 33 Euro für juristische Personen. Jeder weitere gesetzliche Vertreter kostet 13 Euro, eine Zweitschrift 15 Euro.
Kann ich mein Gewerbe in Kleve online anmelden?
Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Wo melde ich in Kleve ein Gewerbe an?
Gewerbemeldestelle (Fachbereich 32, Abteilung Ordnung und Gewerbe), Minoritenplatz 1, 47533 Kleve.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kleve?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kleve beträgt 421 % (für 2026, Quelle: Gewerbesteuer | Stadt Kleve (aktueller Hebesatz 421 v.H.), bestätigt durch Entwurf Haushaltsplan 2026 Band 1, § 6).
Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?
Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Quelle und Stand
Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Stadt Kleve, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden