Gewerbe anmelden in Ibbenbüren

Gewerbeanmeldung Ibbenbüren

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 51.596 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe, Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren (Raum T01, Empfang Haus Taschner)
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass; Meldebescheinigung des Wohnsitzes (bei Auswärtigen) und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Ibbenbüren nimmt die Gewerbeanmeldung per E-Mail, per Post oder über die eigene Online-Gewerbeanzeige an. Für einen persönlichen Termin wenden Sie sich an die Gewerbeabteilung.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ibbenbüren?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Ibbenbüren:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Ibbenbüren nennt 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften und 33 Euro für juristische Personen, dazu 13 Euro je weiterem gesetzlichen Vertreter.

Quelle: Seite der Stadt Ibbenbüren, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Ibbenbüren online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbeanzeige der Stadt Ibbenbüren.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Ibbenbüren

Gewerbeamt Ibbenbüren

Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe

Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren (Raum T01, Empfang Haus Taschner)

Telefon: 05451 931-3200
E-Mail: ordnungsamt.gewerbe@ibbenbueren.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Ibbenbüren nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung des Wohnsitzes (bei Auswärtigen)
  • Falls nötig: Erlaubnis, zum Beispiel für Makler, Gaststätten, Bewachung oder Automatenaufstellung
  • Bei Handwerkern: Handwerkskarte
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: aktueller Handelsregisterauszug

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Ibbenbüren: IHK Nord Westfalen bzw. Handwerkskammer Münster.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Ibbenbüren

481 % Hebesatz für 2026

Quelle: Satzung der Stadt Ibbenbüren zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern vom 15. April 2026, Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Ibbenbüren schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.292,93 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Rheine 19 km 460 %
Osnabrück 22 km 440 %
Münster 35 km 460 %
Lingen (Ems) 39 km 395 %
Nordhorn 47 km 375 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Ibbenbüren

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ibbenbüren?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Ibbenbüren nennt 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften und 33 Euro für juristische Personen, dazu 13 Euro je weiterem gesetzlichen Vertreter.

Kann ich mein Gewerbe in Ibbenbüren online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbeanzeige der Stadt Ibbenbüren.

Wo melde ich in Ibbenbüren ein Gewerbe an?

Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe, Alte Münsterstraße 16, 49477 Ibbenbüren (Raum T01, Empfang Haus Taschner).

Welche Unterlagen brauche ich in Ibbenbüren?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass; Meldebescheinigung des Wohnsitzes (bei Auswärtigen); Falls nötig: Erlaubnis, zum Beispiel für Makler, Gaststätten, Bewachung oder Automatenaufstellung; Bei Handwerkern: Handwerkskarte; Bei ausländischen Staatsangehörigen: Aufenthaltsgenehmigung; Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: aktueller Handelsregisterauszug.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ibbenbüren?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ibbenbüren beträgt 481 % (für 2026, Quelle: Satzung der Stadt Ibbenbüren zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern vom 15. April 2026).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Stadt Ibbenbüren, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden