Gewerbesteuer: Mindesthebesatz steigt 2027 auf 280 Prozent

Ab dem Erhebungszeitraum 2027 darf keine Gemeinde in Deutschland einen Gewerbesteuer-Hebesatz unter 280 Prozent haben, bisher lag die Untergrenze bei 200 Prozent. Betroffen sind wenige Gemeinden mit sehr niedrigem Satz, unter unseren Städten Leverkusen.

Gewerbesteuer-Hebesatz: bisher und ab 1. Januar 2027
Stadt Bisher Neu Änderung
Leverkusen 250 % 280 % +30 Prozentpunkte
  • Leverkusen: Der neue Hebesatz ist beschlossen und veröffentlicht. Er gilt ab 1. Januar 2027.

Was sich ändert

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den Gewerbesteuer-Messbetrag multipliziert. Nach § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG gilt eine Untergrenze: Bisher waren es 200 Prozent, künftig sind es 280 Prozent. Hat eine Gemeinde keinen höheren Hebesatz bestimmt, beträgt er automatisch 280 Prozent. Die neue Grenze ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 anzuwenden (§ 36 Abs. 5b GewStG).

Das Gesetz

Die Änderung steht im Neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht vom 29. Juni 2026 (Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 197, verkündet am 2. Juli 2026). Der Weg dorthin hatte zwei Anläufe:

  • 24. April 2026: Der Bundestag beschließt eine erste Fassung, die bereits den Mindesthebesatz von 280 Prozent enthält (BR-Drs. 223/26).
  • 8. Mai 2026: Der Bundesrat stimmt dieser Fassung nicht zu (BR-Drs. 223/26, Beschluss).
  • 11. Juni 2026: Der Bundestag beschließt eine neue Fassung, eingebracht von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die steuerfreie Entlastungsprämie für Arbeitnehmer aus der ersten Fassung ist darin nicht mehr enthalten; deren Steuerausfälle für Länder und Kommunen hatten die Ausschüsse des Bundesrates kritisiert (BR-Drs. 223/1/26). Der Mindesthebesatz von 280 Prozent ist auch in dieser Fassung enthalten (BR-Drs. 366/26, Wortlaut im Bundesgesetzblatt).
  • 12. Juni 2026: Der Bundesrat stimmt zu (BR-Drs. 366/26, Beschluss).
  • 2. Juli 2026: Verkündung im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 197.

Hamburg, Bremen und Berlin beantragten zur Sitzung am 12. Juni 2026 eine Entschließung, den Mindesthebesatz in einem späteren Gesetz auf 300 Prozent anzuheben (BR-Drs. 366/1/26). Das ist ein Vorschlag, kein geltendes Recht; der Beschluss des Bundesrates vom 12. Juni enthält nur die Zustimmung zum Gesetz.

Wen es betrifft

Betroffen sind nur Gemeinden, deren Hebesatz unter 280 Prozent liegt. Die Liste unten ist aus der amtlichen Hebesatztabelle berechnet; sie zeigt den Stand des Berichtsjahres der Tabelle. Manche Gemeinden haben ihren Satz seitdem schon angehoben. Unter den Städten auf dieser Website betrifft es Leverkusen: Die Stadt hebt ihren Hebesatz per Satzung zum 1. Januar 2027 von 250 auf 280 Prozent an, mehr dazu in der Meldung zu Leverkusen.

Was das für Betriebe bedeutet

Wer in einer betroffenen Gemeinde einen Gewerbebetrieb hat, muss nichts beantragen. Die Gemeinde setzt die Gewerbesteuer und die Vorauszahlungen mit dem neuen Hebesatz fest. Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer nach § 35 EStG zu einem großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen; für Kapitalgesellschaften gilt das nicht. Wie sich ein anderer Hebesatz auswirkt, zeigt der Gewerbesteuer-Rechner. Alle Sätze unserer Städte stehen unter Hebesätze.

Gemeinden unter 280 % laut amtlicher Tabelle

In der Hebesatztabelle der Statistischen Ämter für 2024 liegen 43 Gemeinden unter 280 %: Bayern 23, Brandenburg 5, Mecklenburg-Vorpommern 5, Schleswig-Holstein 4, Nordrhein-Westfalen 2, Sachsen-Anhalt 2, Baden-Württemberg 1, Thüringen 1. Einige können ihren Hebesatz seit 2024 bereits angehoben haben; maßgeblich ist die aktuelle Satzung der Gemeinde.

Gewerbesteuer-Hebesatz 2024 unter 280 %
GemeindeBundeslandHebesatz 2024
Walldorf Baden-Württemberg 265 %
Bad Alexandersbad Bayern 220 %
Kemnath Bayern 230 %
Röttenbach Bayern 230 %
Wolfertschwenden Bayern 230 %
Bad Wiessee Bayern 240 %
Bad Wörishofen Bayern 240 %
Grünwald Bayern 240 %
Gundremmingen Bayern 240 %
Pöcking Bayern 240 %
Stammham Bayern 240 %
Gräfelfing Bayern 250 %
Oberhaching Bayern 250 %
Reichenbach Bayern 250 %
Rettenbach a.Auerberg Bayern 250 %
Straßlach-Dingharting Bayern 250 %
Taufkirchen Bayern 250 %
Untrasried Bayern 250 %
Aying Bayern 260 %
Pullach i.Isartal Bayern 260 %
Aubstadt Bayern 270 %
Eching am Ammersee Bayern 270 %
Schondorf am Ammersee Bayern 270 %
Heinrichsthal Bayern 275 %
Schönefeld Brandenburg 240 %
Liebenwalde Brandenburg 250 %
Marienwerder Brandenburg 250 %
Zossen Brandenburg 270 %
Schwerin Brandenburg 275 %
Insel Hiddensee Mecklenburg-Vorpommern 250 %
Nostorf Mecklenburg-Vorpommern 250 %
Schaprode Mecklenburg-Vorpommern 250 %
Lohmen Mecklenburg-Vorpommern 260 %
Melz Mecklenburg-Vorpommern 270 %
Leverkusen Nordrhein-Westfalen 250 %
Monheim am Rhein Nordrhein-Westfalen 250 %
Giersleben Sachsen-Anhalt 200 %
Lützen Sachsen-Anhalt 240 %
Hamfelde Schleswig-Holstein 250 %
Thumby Schleswig-Holstein 250 %
Altenhof Schleswig-Holstein 270 %
Strande Schleswig-Holstein 275 %
Langenwolschendorf Thüringen 200 %

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis): Hebesätze der Realsteuern 2024 nach Gemeinden, Realsteuervergleich (Karte mit CSV-Download), Lizenz dl-de/by-2-0

Quellen

Verbindlich ist allein die Satzung der Stadt. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.

Alle Meldungen, alle Hebesätze im Vergleich